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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Jana Wimmer – Buchhaltung & Rechnungswesen

Stand: 14.10.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Jana Wimmer – Buchhaltung & Rechnungswesen (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggebern über Buchführungsleistungen sowie kaufmännische und betriebswirtschaftliche Dienstleistungen.

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

(4) Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot oder Dienstleistungsvertrag vereinbarten Leistungen.

(2) Hierzu können insbesondere die laufende Finanzbuchführung, Debitoren- und Kreditorenmanagement, laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen, kaufmännisches Mahnwesen, Liquiditätsplanung, Kostenstellenrechnung sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen gehören.

(3) Die Auftragnehmerin erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse, insbesondere nach dem Steuerberatungsgesetz.

(4) Steuerberatung und Tätigkeiten, die gesetzlich hierzu befugten Berufsträgern vorbehalten sind, sind nicht Vertragsgegenstand.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art, Umfang und Durchführung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Dienstleistungsvertrag.

(2) Zusätzliche oder geänderte Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

(3) Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen eigenverantwortlich und ist hinsichtlich der Organisation ihrer Tätigkeit grundsätzlich frei, soweit keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen bestehen.

(4) Die Auftragnehmerin schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen. Ob im Einzelfall ein bestimmter Leistungserfolg geschuldet ist, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.

§ 4 Auftragsdurchführung

(1) Die Leistungen werden auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen erbracht.

(2) Vereinbarte Bearbeitungsfristen setzen voraus, dass sämtliche erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stehen.

(3) Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber über erkennbare Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, soweit diese für die vereinbarte Leistung relevant sind.

(4) Die Fertigstellung einzelner Arbeitsergebnisse wird dem Auftraggeber auf geeignete Weise mitgeteilt, soweit dies nach Art des Auftrags erforderlich ist.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.

(2) Der Auftraggeber bleibt für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Ausgangsdaten verantwortlich.

(3) Erforderliche Rückfragen sind innerhalb angemessener Fristen zu beantworten.

(4) Entstehen durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung zusätzliche Arbeiten, können diese nach vorheriger Information entsprechend den vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

(5) Gesetzliche Aufbewahrungs-, Prüfungs- und Erklärungspflichten des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sämtliche ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

(2) Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(3) Personenbezogene Daten werden ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

(4) Soweit die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Vertragsparteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

(5) Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 7 Zusammenarbeit und Loyalität

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu einer vertrauensvollen und sachgerechten Zusammenarbeit.

(2) Die Vertragsparteien informieren sich gegenseitig über Umstände, die die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags wesentlich beeinträchtigen können.

(3) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs ohne gesonderte Vergütungsvereinbarung zu erbringen.

§ 8 Beanstandungen und Arbeitsergebnisse

(1) Der Auftraggeber soll erkennbare Fehler oder Unstimmigkeiten in den übermittelten Arbeitsergebnissen möglichst zeitnah mitteilen.

(2) Berechtigte Beanstandungen werden entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen bearbeitet.

(3) Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

(4) Eine unterbliebene Beanstandung führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Rechte.

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach den im jeweiligen Angebot oder Dienstleistungsvertrag vereinbarten Konditionen.

(2) Soweit keine abweichende Vergütung vereinbart wurde, beträgt der Stundensatz 70,00 € netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(3) Für bestimmte Leistungen, insbesondere Lohn- und Gehaltsabrechnungen, können gesonderte Vergütungsmodelle oder Pauschalen vereinbart werden.

(4) Die Abrechnung zeitabhängiger Leistungen erfolgt auf Grundlage des dokumentierten tatsächlichen Zeitaufwands.

(5) Bei laufenden Dienstleistungen erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich monatlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(6) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB.

(8) Notwendige Auslagen und zusätzliche Kosten werden nur berechnet, wenn dies zuvor vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Erstattungsanspruch besteht.

§ 10 Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet für Schäden aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleibt unberührt.

(4) Eine etwaige betragsmäßige Haftungsbegrenzung bedarf einer gesonderten, rechtlich geprüften Vereinbarung.

§ 11 Leistungsstörungen und höhere Gewalt

(1) Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs einer Vertragspartei liegen und die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, sind der jeweils anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen.

(2) Die Vertragsparteien stimmen sich über angemessene Maßnahmen zur Fortsetzung der Zusammenarbeit ab.

(3) Soweit der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt, richten sich die hieraus entstehenden Rechte und Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag.

(2) Soweit keine feste Vertragslaufzeit oder abweichende Kündigungsregelung vereinbart wurde, können laufende unbefristete Vertragsverhältnisse von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Bis zur wirksamen Vertragsbeendigung erbrachte Leistungen werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.

(5) Nach Vertragsende werden Unterlagen und Daten entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen sowie den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Datenschutzpflichten behandelt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sollen aus Dokumentationsgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Ein ausschließlicher Gerichtsstand wird nicht durch diese AGB festgelegt. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.